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Prüfungsinhalte

Die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Abteilungen Fährtenarbeit (A), Unterordnung (B) und Schutzdienst (C); Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge, deren Konstitution die Ausführung der Anforderungen der Prüfungsordnung zulässt.
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300.

Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:
vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
sehr gut: ≥ 270;
gut: ≥ 240 Punkte;
befriedigend: ≥ 210 Punkte;
mangelhaft: < 210 Punkte.

Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AK); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Stufe (IGP 1) kann die nächsthöhere Stufe mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden.

Folgende IGP-Prüfungen gibt es:
IGP 1: z. B. Eigenfährte 300 Meter, Freifolge, Sitz, Platz, Bringen, Voraus, Revieren (2 Verstecke) u. a.
IGP 2: z. B. Fremdfährte 400 Meter, Freifolge, Sitz, Platz, Steh, Revieren (4 Verstecke), Rückentransport u. a.
IGP 3: z. B. Fremdfährte 600 Meter, Freifolge, Sitz, Platz, Steh, Revieren (6 Verstecke), Rückentransport u. a.

Voraussetzungen: Grundvoraussetzung für die Ablegung einer IGP-Prüfung ist eine bestandene Begleithundprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT).
Neben den körperlichen Eigenschaften gibt es auch ein Mindestalter für die Ablegung der unterschiedlichen Prüfungsstufen:
BH/VT: 15 Monate
IGP 1: 18 Monate
IGP 2: 19 Monate
IGP 3: 20 Monate